Orchestersatzung

1. Die Gebietsleitung Zschopau der Musikschule Fröhlich bietet fortgeschrittenen Akkordeonisten die Möglichkeit in einem Orchester / Ensemble zu musizieren

 

Das gemeinsame Orchester / Ensemblespiel steigert die Freude am Instrument um ein Vielfaches. Hier wird das im Hauptfachunterricht Gelernte angewendet und vertieft. Dabei werden auch Konzentration, Disziplin, Durchhaltewillen und Genauigkeit gefördert. Stilistische, ensemble- und orchesterspezifische Kenntnisse erweitern den Horizont. Das Musizieren im Ensemble liefert eine Motivation für das Üben. Es fördert außerdem einen kultivierten Umgang miteinander, Rücksichtnahme und Kommunikationsfähigkeit. Durch das gemeinsame Ziel entstehen besonders schöne Erfolgserlebnisse. Die Mitgliedschaft im Orchester ist eine besondere Auszeichnung.

 

2. Konzerte sind nicht ausschließliches Ziel, aber Ergebnis und Krönung der gemeinsamen Orchesterarbeit. Sie dienen unter anderem auch gezielt der Öffentlichkeitsarbeit. Es wird von jedem Orchestermitglied erwartet, dass er an gemeinsamen Konzerten und Auftritten teilnimmt.

 

3. Für die Mitgliedschaft im Orchester ist eine Jahresgebühr zu entrichten, die in 12 monatlichen Raten, quartals-weise oder halbjährlich zu zahlen ist. Die Jahresgebühr ist auf Basis von durchschnittlich 20 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten Dauer, die pro Kalenderjahr gehalten werden berechnet.

In der Orchestergebühr sind die Bereitstellung von Noten und Orchestermaterial sowie die anteiligen Kosten für Veranstalter-Haftpflichtversicherung und die Orchesterleitung enthalten. 

Orchestermitglieder, die gleichlaufend den Musikunterricht der Musikschule Fröhlich besuchen, sind von der Orchestergebühr befreit.

 

4. Die Orchesterproben finden in der Regel einmal pro Monat für die Dauer von 2 Unterrichtseinheiten 

(2x 45 Minuten) statt.  

 

5. Jedes Orchestermitglied verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an den Orchesterproben. Mehrmaliges unentschuldigtes oder unbegründetes Fehlen bei den Proben führt zum Ausschluss vom jeweils nächsten Auftritt.

 

6. Um die Qualität der Auftritte zu gewährleisten, verpflichtet sich jedes Orchestermitglied, die vorgegebenen Musikstücke so zu trainieren, bis sie möglichst fehlerfrei gespielt werden können. Bei mangelnder Vorbereitung kann ein Ausschluss vom nächsten Auftritt ausgesprochen werden.

 

7. Alle Orchestermitglieder sind aufgefordert, sich an der Organisation und Gestaltung des Orchesterlebens zu beteiligen.

 

8. Jedes Orchestermitglied ist verpflichtet, sich am Auf- und Abbau einschl. notwendiger Umräumarbeiten im Probenraum zu beteiligen. In Berücksichtigung individueller zeitlicher Rahmenbedingungen der einzelnen Mitglieder wird erwartet, dass sich jeder entweder am Auf- oder am Abbau jeder Probe beteiligt

 

9. Jedes Orchestermitglied sollte ein geeignetes Akkordeon und einen Notenständer besitzen. Das Akkordeon sollte mindestens 34 Diskanttasten, 60 bzw. 72 Bässe (=12 Tonarten), und 3 Chöre (5 Register) haben.

 

10. Voraussetzung für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist die ständige Weiterbildung jedes Orchestermitgliedes. Diese erfolgt in der Regel im Musikunterricht der Musikschule Fröhlich.

Orchestermitglieder, die nicht am Musikunterricht der Musikschule Fröhlich teilnehmen, müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in anderer Form erweitern. Alle Orchestermitglieder sind angehalten ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Kriterien der Schülerprüfungen des Akkordeonlehrerverbandes e.V. nachzuweisen.

 

11. Alle Einnahmen und Ausgaben, die durch Auftritte, Spenden und Sponsoring entstehen und die Verwendung dieser Mittel werden durch den „Verein Akkordeonorchester Gelenau  e.V.” verwaltet.

 

12. Aufführungsrechte: Jedes Mitglied erklärt sich durch seine Mitwirkung an Konzerten, Auftritten und Produktionen damit einverstanden, dass Ton- und Bildaufnahmen produziert, vervielfältigt und kommerziell vertrieben werden können. Aus der Veröffentlichung von Orchester-Aufnahmen entstehen den Mitgliedern keinerlei Rechte und Pflichten.

 

13. Urheberrecht: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Kopieren von Noten auch auszugsweise gesetzlich verboten ist und strafrechtlich verfolgt werden kann (Urheberrecht). Die Musikschule Fröhlich und auch die einzelnen Lehrer / Orchesterleiter halten sich an diese Regelung und übernehmen diesbezüglich keinerlei Haftung.

 

14. Die Mitgliedschaft im Orchester beginnt mit der Bestätigung der schriftlichen Anmeldung und endet mit einer schriftlichen Abmeldung. Abmeldungen sind mit einer Frist von 21 Tagen zu jedem Monatsende möglich. Bei Minderjährigen hat die Anmeldung sowie auch die Abmeldung durch einen Erziehungsberechtigten zu erfolgen. 

 

15. Mit der Unterschrift (bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten) auf der Anmeldung zum Orchester wird diese Orchestersatzung uneingeschränkt anerkannt.